Meine erste Rede im Deutschen Bundestag habe ich in der 22. Sitzung zu Top 22 gehalten.
Die Rede kann hier angeschaut werden.
Die Rede im Wortlaut
Die Unionsfraktion feiert in Ihrem Antrag die vermeintlichen Planungsbeschleunigungen der letzten Wahlperiode – aus unserer Sicht zu Unrecht! Denn sie sind spät aufgewacht und setzten oft auf Scheinlösungen, während die wirksamen Maßnahmen in 16 Jahren CDU-Kanzlerinnenschaft nicht angepackt wurden.
Der Schwerpunkt der CSU-Verkehrsminister lag vor allem beim Straßenneubau – mit dem regionalen Fokus in Bayern.
Die bestehende Verkehrsinfrastruktur haben Sie dagegen völlig vernachlässigt: Marode und unpassierbare Brücken sind ein Ergebnis dieses Politikversagens.
Jetzt tun sie so, als seien diese Missstände vor allem ein Problem mangelnder Planungsbeschleunigung. Dabei waren es ihre falschen verkehrspolitischen Prioritäten, von denen sie versuchen abzulenken!
Ein weiteres Beispiel: Die Mittel für den Aus- und Neubau im Schienennetz waren unter CSU-Ministern auf ein jämmerlich niedriges Niveau von etwas mehr als eine Milliarde Euro jährlich abgesunken. Das reichte auch im europäischen Vergleich nur für einen hinteren Platz. Besonders deutlich wird die Vernachlässigung der Schiene bei den Verbindungen zu unseren Nachbarländern. Noch nicht einmal die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken haben Sie hinbekommen. So wird Tschechien seit 1998 die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Prag versprochen. Doch auch fast 18 Jahre nach dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union verkehren hier bis 2028 nur Dieselloks. Das ist ein verkehrspolitisches Armutszeugnis!
Beim Thema Planungsverfahren gelten für uns vier Anforderungen:
zügiger Verfahrensablauf, rechtzeitige Beteiligung der Bürger:innen, hohe Standards beim Natur- und Umweltschutz
und absolute Rechtssicherheit für die Vorhabenträger.
Legen wir diese Kriterien mal an das von Ihnen auf den Weg gebrachte Maßnahmengesetz an.
Ich greife die „Rechtssicherheit“ heraus: Wie rechtssicher ist ein Gesetz, gegen das die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat? Das Gesetz beschneidet Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände in ihren Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße vorgehen zu können. Das ist eine Missachtung der Aarhus-Konvention, was die EU-Kommission völlig zu Recht moniert. Bauen nach Maßnahmengesetz geht eben nur, wenn der Gang vor ein ordentliches Verwaltungsgericht möglich ist. Das Maßnahmengesetz in seiner bisherigen Fassung bringt keine Beschleunigung sondern maximale Rechtsunsicherheit und sie erweisen der Planungsbeschleunigung damit einen Bärendienst.
Die Ursachen von überlangen Planungsverfahren liegen oft weniger bei den Verfahrensregeln, sondern vor allem am Personalmangel und früherer Sparpolitik.
Der Antrag der Union, bietet keine Lösungen zum Problem Fachpersonal an.
Personal fehlt auf allen Ebenen der Planung und Genehmigung: bei den Planungsbüros, in den entsprechenden Abteilungen der Vorhabenträger, bei den Anhörungs- und Genehmigungsbehörden und schließlich auch bei den Verwaltungsgerichten.
Wir werden bei den kommenden Haushaltsberatungen darauf achten, dass die Personalausstattung der Genehmigungsbehörden - wie beispielsweise dem Eisenbahnbundesamt - mit der wachsenden Investitionslinie Schritt hält und entsprechend aufgestockt wird.
Die Schiene ist das Rückgrat einer Verkehrswende. Deshalb müssen wir vor allem den Bau von Schienenprojekten und weiteren Vorhaben des öffentlichen Verkehrs beschleunigen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschleunigungskommission Schiene muss daher schnell aufgegleist werden. Dazu gehört auch die ebenfalls im Ampelvertrag festgehaltene Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.
Wie kann es im Jahr 2022 eigentlich sein, dass wir die Deutsche Bahn bei der Planung Vorhaben auf das digitale Planen mit Building Information Modeling – kurz BIM – verpflichten, die fertigen Unterlagen dann aber zur Genehmigung an das Eisenbahn-Bundesamt in Papierform gehen? Digitalisierung darf nicht länger nur ein Schlagwort sein – es muss künftig alle Phasen der Planung und Genehmigung umfassen und dabei muss der Bund Vorbild sein!
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu Einordnung ihres Antrags sagen, der nur vor dem Hintergrund der Landtagswahlen zu erklären ist.
Am Ende Ihres Antrags lassen Sie die Maske fallen:
Sie wollen die Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturen begrenzen und das Naturschutzrecht beschneiden.
Sie sind offenbar der Meinung, dass Natur- und Umweltschutz überflüssiger Ballast ist! Das ist ein wesentliches Motiv Ihres Antrages. Es ist das alte Denken, das wir Gott sei Dank überwunden haben. Denn Klimaschutz und Artenschutz sind zwei Seiten einer Medaille und wir Bündnisgrüne lassen es nicht zu, wenn kurz vor Landtagswahlen versucht werden soll, dass Eine gegen das Andere auszuspielen!
Sorgfalt kommt vor Schnelligkeit, heißt es in einer Redewendung. Angesichts der Herausforderungen der Klimakrise müssen wir beides unter einen Hut bekommen!