Das Bundesverfassungsgericht hat heute, nach einer Klage der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht, den Nachtragshaushalt 2021, mit dem der Klima- und Transformationsfonds gespeist wurde, als verfassungswidrig erklärt.
Dieses schwerwiegende Urteil hat Auswirkungen auf die Haushaltspraxis des Bundes, aber auch der Länder. Die Folgen werden in den kommenden Tagen genau bewertet und Vorschläge für den hohen Investitionsbedarf im Bereich Klimaschutz ausgearbeitet. Fragen, die aufgeworfen werden, betreffen vor allem die abschließenden Haushaltsberatungen und die Haushaltsbereinigungssitzung: Können die Abgeordneten, die den Haushalt verhandeln und beschließen, überhaupt noch im vorgegebenen Rahmen Haushaltsbeschlüsse fassen?
Susanne Menges Meinung:
Die Folgen, die nun gründlich ausgewertet werden, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass 60 Mrd. Euro nicht ohne weiteres kompensiert werden können. Aus dem Klima- und Transformationsfonds, den wir als 2. Nachtragshaushalt in 2021 verabschiedet haben, sollen die Wärmewende, E-Mobilität und andere bürger:innennahe Investitionen finanziert werden. Verpflichtungen die der Bund gegenüber Ländern und Bürger:innen eingegangen ist, müssen eingehalten werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle nicht zu früh kritisch über die Finanzpolitik äußern, aber wir haben auf der einen Seite erhebliche Zusatzbelastungen aufgrund der dramatischen Krisen weltweit (vor allem des Krieges in der Ukraine), wir haben dramatische sozialgesellschaftliche Unwuchten, wir müssen Liegengebliebenes abarbeiten, wie den Sanierungsaufwand und Schieneninvestitionen im Verkehrssektor, und wir stehen im wirtschaftlichen Transformationsprozess bei einem gleichzeitig steigenden Zinsniveau. Auf der anderen Seite halten wir an der Schuldenbremse fest und ebenso daran, auf gar keinen Fall steuerpolitische Überlegungen anzustrengen, um die Einnahmeseite des Staates zu überdenken. Auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen besteht grundsätzlich Handlungsspielraum, die Einnahmen des Bundes zu verbessern.
Zum Hintergrund:
Dem Klima- und Transformationsfonds fließen unter anderem 60 Mrd. Euro (verteilt über mehrere Jahre) aus nicht abgerufenen Corona-Sondermitteln zu. Das ist zur Umgehung der Schuldenbremse mit dem 2. Nachtragshaushalt 2021 beschlossen worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Urteil erstmals eingehend zu Sondervermögen und Ausnahmen der Schuldenbremse geäußert.