Pressemitteilung der grünen Verkehrspolitikerinnen Anna Deparnay-Grunenberg (MEP) und Susanne Menge (MdB) zur neuen RefuelEU Aviation-Verordnung
Heute hat das EU-Parlament die so genannte RefuelEU Aviation-Verordnung verabschiedet. “Damit geht die EU weltweit dabei voraus, den Flugverkehr zu dekarbonisieren”, so die Europaabgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg. “Bei E-Fuels denken wohl die meisten an die Nutzung im Autotank, aber in Form von E-Kerosinen sind sie essentiell, um Fliegen umweltverträglicher zu machen.”
Auch die Bundestagsabgeordnete Susanne Menge betont die Bedeutung alternativer Kraftstoffe für die Luftfahrt. "Diese Verordnung ist ein großer Wurf, weil es anders als für PKW keine Antriebsalternativen gibt. Für den Anfang sind alternative Kraftstoffe der schnellste Weg, damit Fliegen weniger klimaschädlich wird. Denn das geht ohne langwierige technische Veränderungen am Flugzeug. Gelöst ist das Klimaproblem des Luftverkehrs damit aber noch lange nicht.”
Die Verordnung regelt, dass Flugkraftstoffe ab 2025 zwei Prozent so genannte Sustainable Aviation Fuels enthalten müssen, kurz SAF. Diese Quote steigt im Jahr 2030 auf sechs Prozent und alle fünf Jahre schrittweise bis auf 70 Prozent im Jahr 2050. “Zwei Prozent klingt wenig, aber ist mehr als doppelt so viel wie die Zielvorstellung des Ministerrats”, erläutert Anna-Deparnay-Grunenberg. “Jetzt geht es darum, dass die Produktion möglichst schnell hochläuft.” Laut Susanne Menge liegt das auch im Interesse der Flugbranche: “Der CEO der Lufthansa betont immer wieder, dass sie dringend mehr E-Fuels brauchen. Die festen Quoten machen das Geschäft für die Kraftstoffhersteller berechenbar und sorgen für Investitionssicherheit.”
Hintergrund:
90 Prozent von allem an EU-Flughäfen getanktem Kerosin muss ab 2025 schrittweise ansteigende Quoten von Sustainable Aviation Fuels (SAF) enthalten. Hierüber muss der Nachweis geführt werden. Damit soll vermieden werden, dass Fluggesellschaften außerhalb der EU tanken.
Sustainable Fuels (SAF) sind einerseits Kraftstoffe auf biologischer Basis, also aus biologischen Rest- und Abfallstoffen aus Land- und Forstwirtschaft, Algen und Bioabfällen. Anderseits zählen auch so genannte E-Fuels oder Wasserstoff zu den SAF, das heißt synthetische Kraftstoffe auf nichtbiologischer Basis. Für sie sieht das Gesetz eine Unterquote vor: Von 1,2 Prozentpunkten im Jahr 2030 steigert sich die Quote auf bis zu 35 Prozentpunkten im Jahr 2050:
- Ab 2025: Mindestens zwei Prozent SAF
- Ab 2030: Mindestens sechs Prozent SAF
- 2030 bis 2031: inkl. 1,2 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)
- 2032 bis 2034: inkl. 2 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)
- Ab 2035: mind. 20 Prozent SAF inkl. 5 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)
- Ab 2040: mind. 34 Prozent SAF inkl. 10 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)
- Ab 2045: mind. 42 Prozent SAF inkl. 15 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)
- Ab 2050: mind. 70 Prozent SAF inkl. 35 Prozent synthetische Kraftstoffe (E-Kerosin)