Am 20. Dezember 2023 bespricht das Bundeskabinett die Einsparpläne zum Bundeshaushalt 2024. In einer Pressemitteilung erklärt die Bundesregierung, dass der Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsteuer abgeschafft werden soll. Außerdem ist geplant, die Luftverkehrsteuer "darüber hinaus jährlich so [anzupassen], dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert." Dafür wird keine nationale Kerosinsteuer eingeführt.
Es ist zwingend notwendig, dass die Ausgaben der Airlines für den Kauf von CO2-Zertifikaten im Rahmen des Europäischen Emissionshandels nicht mehr von der Luftverkehrsteuer abgezogen werden dürfen. Sonst wird das wichtigste Klimainstrument der EU entschärft und dem Bund entgehen zunehmend hohe Millionenbeträge. Allerdings handelt es sich beim Ende dieser Regelung nur um eine Minimal-Maßnahme. Sie beendet die jährliche Absenkung der Luftverkehrsteuer.
Ausdrücklich begrüße ich auch die Anhebung der Luftverkehrsteuer als sinnvolle Sofortmaßnahme. Denn die Luftverkehrsteuer wird für alle Flüge bezahlt, die in Deutschland abheben - auch für Flüge mit Ziel im Ausland.
Susanne Menge sieht nur einen sehr bedingter Nutzen einer Inlands-Kerosinsteuer:
Binnenflüge haben nur einen Anteil von 6,5 Prozent am Kerosinverbrauch des gesamten deutschen Luftverkehrs. Ein sehr erheblicher Teil der Inlandsflüge sind Zubringerflüge vor allem zu den deutschen Drehkreuzen München und Frankfurt. Durch eine innerdeutsche Kerosinsteuer würden die deutschen Drehkreuze geschwächt und die Ausweichbewegungen zu Drehkreuzen im Ausland nehmen zu. Eine Kerosinsteuer auf EU-Ebene würde diesen Effekt aber aushebeln: Daher darf das Verkehrsministerium sich nicht länger gegen die europäische Kerosinsteuer sperren, die die Kommission im Rahmen des Fit for 55-Pakets vorsieht.
Hintergrund:
Pressemitteilung der Bundesregierung zu den geplanten Einsparmaßnahmen im Haushalt 2024 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2250312/6fc279292e1cd7a71d62fa31d7aaf7bb/2023-12-19-haushalt-data.pdf?download=1