Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst beraten. [1]
Folgende Rede hat Susanne Menge zu Protokoll gegeben:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Anlass zur Änderung des DWD-Gesetzes sind, so steht es im Text, die „Hochwasserereignisse im Juli 2021“.
Das ist ein Euphemismus für die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal, in Rheinlandpfalz und Nordrhein-Westfalen. Zumindest ein Teil der Katastrophe hätte verhindert werden können. Viele Menschen hätten sich und ihre Lieben retten können, wenn die Warnungen besser funktioniert hätten.
Ein zentral organisiertes Naturgefahrenportal im Aufgabenbereich des Deutschen Wetterdienstes bringt eine offensichtlich notwendige Verbesserung. Wir kennen den Deutschen Wetterdienst als hochkarätige, kompetente Institution. Aus meinem Tätigkeitsbereich ist mir der DWD vor allem als verlässlicher Partner im Bereich des Flugwetterdienstes bekannt, einem sehr verantwortungsvollen Aufgabenbereich. Wir finden es richtig, den DWD mit der zusätzlichen Aufgabe zu betrauen.
Wenn sich Katastrophen wie die im Ahrtal nicht wiederholen sollen, darf eine bessere Hochwasser-Frühwarnung aber nur ein Teil der Maßnahmen sein.
Inzwischen können Wissenschaftler ziemlich genau ausrechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Starkregen und andere Wetterextreme zunehmen, wenn die Erwärmung der Atmosphäre und der Meere weiter fortschreitet. Klar ist, Unglücke wie das im Ahrtal werden wahrscheinlicher. Genauso großflächige Überschwemmungen wie eben in meinem Bundesland Niedersachsen.
Jetzt, wo viele Debatten vom knappen Haushalt beherrscht werden, will auch ich von Geld reden. Bund und Länder haben zur Behebung der Flutschäden im Jahr 2021 einen Hilfsfonds von 30 Milliarden Euro beschlossen. Jetzt haben wir mit der Bereitstellung der Mittel zu kämpfen.
Wenn die Folgen des Klimawandels beherrschbar sein sollen, wird der Aufwand erkennbar immer größer. Wieder haben wir aufgeweichte sowie teils ungenügende Dämme und fehlende Überflutungsflächen. Wieder haben wir Flutschäden. Für heute wird vor einer drohenden Schnee- und Eiskatastrophe in der südlichen Hälfte unserer Republik gewarnt. Mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte ist das alles erst der Anfang.
Nichts kommt so teuer wie das Reißen der Klimaziele. Wann begreifen wir endlich, dass auch ungenügender Klimaschutz eine Form von Schulden ist? Als Verkehrspolitikerin habe ich beim Klimaschutz besonders dicke Bretter zu bohren. Die Diagnose der aktuellen Emissionsbilanz für das Jahr 2022 für den Verkehr lautet ein weiteres Mal: „Sektorziel überschritten“.
Alles, was wir jetzt nicht für den Klimaschutz tun, müssen unsere Kinder und Enkel mehrfach bezahlen. Es kostet sie Lebensqualität und Freiheit, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Es kostet sie aber auch Geld. Und zwar das Mehrfache dessen, was wir jetzt eigentlich zur Einhaltung der Klimaziele aufbringen müssten.
Unserer Rechnung muss sehr wohl eine mittel- und langfristig wirksame Schuldenbremse zugrunde liegen. Die Schuldenbremse, die ich meine, ist aber nicht dazu da, zukunftsweisende Projekte des Klima- und Transformationsfonds abzuwürgen. Ich spreche von einer Klimaschuldenbremse. Das ist es, was wir wirklich brauchen.
Angesichts all dessen nehmen sich die jährlichen Kosten von 2,5 Millionen Euro für ein Naturgefahrenportal beim DWD vergleichsweise gering aus. Zur Vorbeugung von Schlimmerem ist das Geld sicher gut angelegt.
1: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-dwd-986296