Am 22. Februar 2024 hielt Susanne Menge eine Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des DWD-Gesetzes.
Sollte das Video nicht angezeigt werden, finden Sie die Rede auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages.
Die Rede im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlass der Änderung des DWD-Gesetzes sind – so steht es im Text – die „Hochwasserereignisse im Juli 2021“. Gemeint ist die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Über die Diskussion „Ist das noch Wetter, oder ist das schon Klima?“ sind wir längst hinaus. In bemerkenswerter Einigkeit sagt uns die Wissenschaft, dass der Klimawandel in vollem Gange ist. Die Vorhersagen zur Klimaerwärmung mit all ihren Folgeerscheinungen sind präzise und werden teilweise von der Wirklichkeit längst überholt.
Inzwischen kann man auch ziemlich genau ausrechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Starkregen und andere Wetterextreme zunehmen, wenn die Erwärmung der Atmosphäre und der Meere weiter fortschreitet. Klar ist: Unglücke wie das im Ahrtal werden immer wahrscheinlicher, genauso großflächige Überschwemmungen wie vor Kurzem in meinem Bundesland Niedersachsen.
185 Menschen sind bei der Flutkatastrophe im Jahr 2021 im Ahrtal und andernorts gestorben. Bund und Länder haben zur Behebung der Flutschäden einen Hilfsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro beschlossen. Das ist allerdings nur eine abstrakte Größe für die ungeheure Zerstörung und für das anhaltende menschliche Leid, das damit verbunden ist. Zudem sind großräumige Umweltschäden durch ausgelaufenes Öl und andere Substanzen entstanden.
Wir wissen, dass Wetterextreme zunehmen werden, die das Leben der Menschen und ihr Hab und Gut in Gefahr bringen oder gar zerstören, vom Verlust an intakter Natur ganz zu schweigen. Wann verstehen endlich auch die Letzten, dass wir gut beraten sind, auf die Wissenschaft zu hören? Das ist ein Gebot der Vernunft. Wenn wir dem Klimawandel nicht endlich angemessen und wirksam begegnen, sind die Folgekosten der Umwelt- und Naturkatastrophen kaum abzuschätzen.
Auch wir als politische Entscheidungsträger/-innen sind aufgefordert, aus den Erkenntnissen der Wissenschaft geeignete Maßnahmen abzuleiten, zu beschließen und umzusetzen. Das erfordert langfristiges Denken. Manchen würde das abverlangen, den Fokus von der eigenen Klientel auf das große Ganze zu weiten.
Das würde aktuell auch bedeuten, zu Absprachen in Brüssel zu stehen. Gemeint sind solche, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Schutz des Klimas getroffen worden sind.
Wenn wir jetzt den Warnauftrag des Deutschen Wetterdienstes erweitern, geht es um einen nachgelagerten, aber leider zunehmend bedeutenden Teil unserer Aufgaben. Wir müssen dafür sorgen, kleinere und mittlere Katastrophen beherrschbar zu machen. Und wir müssen dahin kommen, große Katastrophen berechenbar zu machen und mögliche verheerende Wirkungen abmildern zu können.
Deshalb soll es künftig gut verständliche Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen für die Bevölkerung geben. Der Fokus liegt dabei zuerst auf Hochwassergefahren. Ziel ist es, nach Möglichkeit Menschenleben zu schützen und Schäden an Eigentum zu verringern oder gar zu vermeiden. Ein zentral organisiertes Naturgefahrenportal im Aufgabenbereich des Deutschen Wetterdienstes bringt eine offensichtlich notwendige Verbesserung. Wir finden es richtig, den DWD mit dieser zusätzlichen Aufgabe zu betrauen.
Ohne Sachzusammenhang, aber durchaus wichtig ist die Änderung, die wir als Huckepackgesetz an dieses Gesetz dranhängen: Wir werden die Schwellenwerte für Bilanzierung anheben; das heißt, wir stärken kleinere und mittelständische Unternehmen und bauen Bürokratie ab.
Ich komme zum Ende: Draußen regnet es. Kommen Sie nachher trotzdem gut nach Hause! Ich danke für die Aufmerksamkeit.