Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Abgeordneten Susanne Menge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2024 (TOP 20)
Angesichts der ungemindert hohen Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sind neben der Vermeidung und Verlagerung von Verkehren zwingend weitere Maßnahmen erforderlich, um Antriebe und Kraftstoffe zu dekarbonisieren. Besonders groß sind dabei die Probleme im Luft- und im Seeverkehr. Denn im Gegensatz zum Straßen- und Schienenverkehr stehen für einen großen Teil der benötigten Flugzeuge und Schiffe bis auf weiteres keine Antriebsalternativen zur Verfügung.
Insbesondere im Luftverkehr ist zunächst der wichtigste Weg zu einer deutlichen Minderung der Klimaschädlichkeit der Einsatz alternativer Treibstoffe. Hier wiederum sind es allein die sog. Erneuerbaren Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs oder auch E-Fuels, die im Idealfall annähernd klimaneutral verbrennen und bei Schaffung entsprechender Voraussetzungen in großem Umfang verfügbar gemacht werden können. Noch aber stehen diese Treibstoffe in äußerst geringen Mengen zur Verfügung und der Bau von Anlagen zur Herstellung in industriellem Maßstab kommt kaum voran. E-Fuels werden noch lange ein knappes Gut bleiben.
Unter anderem deshalb müssen wir Anreize dafür schaffen, dass sie dort eingesetzt werden, wo es keine Alternativen gibt, nämlich im Luft- und im Seeverkehr.
In diesem Sinne schafft die vorliegende Neufassung der 37. BImSchV mit dem Anrechnungsfaktor 3 auf die Treibhausgasminderungsquote für den Einsatz E-Fuels im Straßenverkehr einen Fehlanreiz.
Auf EU-Ebene wurde mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie beschlossen, dass E-Fuels im Straßenverkehr mit dem Faktor 2, in der Luft- und Seeschifffahrt aber mit dem Faktor 3 angerechnet werden sollen, um eine entsprechende Lenkungswirkung zu erzeugen. Die deutsche Regelung in der 37. BImSchV entkräftet dies nun.
Mit Blick auf die Dekarbonisierung des Luft- und des Seeverkehrs kann ich nur mit größten Bedenken zustimmen und werde mich dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie in deutsches Recht die Lenkungswirkung zu Gunsten der Luft- und Seeschifffahrt verbessert wird.
Susanne Menge, MdB