Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Susanne Menge, Swantje Michaelsen und Nyke Slawik (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung des Einzelplan 12 in der Ausschussfassung am 30. Januar 2024 und der Abstimmung zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) am 02. Februar 2024
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds war die Haushaltsaufstellung besonders schwierig und erforderte gravierende Änderungen und Kürzungen. Dennoch sind die Investitionen in den Erhalt der Schiene deutlich angestiegen. Das 49-Euro Ticket wird mit stabilem Preis für das gesamte Jahr abgesichert. Im Bereich Luftfahrt beginnen wir mit dem Abbau klimaschädlicher Subventionen.
Dagegen stehen Kürzungen insbesondere beim Ausbau der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur, auch wenn hier – dank der parlamentarischen Beratungen – z.B. zumindest die Förderung von bewilligten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen bestehen bleibt. Bei der Bahn gibt es schmerzhafte Kürzungen
beim Neu- und Ausbau, den Bahnhöfen und der Digitalisierung. Vor allem aber fehlt Investitionssicherheit. Dabei stößt besonders auf, dass der Straßenbausektor anders als die Schiene keinen Konsolidierungsbeitrag leistet. Große Ausgabenreste aus diesem Bereich wurden beispielsweise nicht angetastet. Beim Haushaltsvollzug gilt es nun darauf zu achten, dass die Straßeninvestitionsmittel für die jahrzehntelang versäumte Sanierung von Straßen und Brücken verwendet werden.
Das Klimaschutzprogramm ist im Verkehrsbereich finanziell nicht untersetzt. Die große Aufgabe, CO2-Emissionen im Verkehrsbereich einzusparen, wächst weiter an. Auch bei schwieriger Haushaltslage können wir es uns jedoch nicht leisten, die gesetzlich und vertraglich bestehenden Klimavorgaben zu unterlaufen. Hier ist weiterhin unser aller Engagement bei begrenzten finanziellen Mitteln erforderlich, um den „normalen“ Haushalt künftig deutlicher in Richtung Klimaschutz zu untermauern und beim Haushaltsvollzug den Klimaschutz zu priorisieren.
Dennoch setzt der Bundeshaushalt 2024 in Bereichen wie Demokratieförderung und Bildung oder bei Chancen für Fachkräfte und sozialer Teilhaber viele wichtige Akzente. Dies gelang gerade auch dank der Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit verbundenen Haushaltssperre sowie der Verschiebung der Beratungen und Schlussabstimmungen des Haushalts 2024 vom Dezember 2023
in den Januar 2024 befindet sich der Bund heute in einer vorläufigen Haushaltsführung. Solange die vorläufige Haushaltsführung besteht, schränkt das die Handlungsfähigkeit der Regierung stark ein. Wichtige Projekte für Klimaschutz, Umweltschutz, Soziales und Demokratieförderung können derzeit
nicht bewilligt werden. Eine Verlängerung dieses Zustands für mehrere Monate würde die Handlungsfähigkeit der Regierung stark einschränken und insbesondere vom Bund geförderte Projekte ausbremsen und in ihrer Existenz gefährden.
Berlin, 30.01.2024
Persönliche Ergänzung von Susanne Menge:
Wir sollen mit diesem Haushalt einen Verkehrsetat verabschieden, dessen Zeiger nicht Richtung einer sozial verantwortlichen, klimaschonenden und unsere Natur schützenden Verkehrspolitik ausschlägt. Das steht im Widerspruch zu den Aussagen im Koalitionsvertrag. Die geltende Rechtslage schreibt immer noch Sektorziele für den Verkehr vor, aber diese gesetzliche Grundlage, das Klimaschutzgesetz, wird missachtet, ebenso wie das Verfassungsgerichtsurteil aus April 2021.
Diese Entwicklung hat eine Vorgeschichte, die mit der Entscheidung, das Verkehrsministerium der FDP zu überlassen, begann. Es folgten Entscheidungen im Koalitionsausschuss bis zum heutigen Verhandlungsergebnis zum Verkehrshaushalt, mit dem die Reduzierung der Treibhausgase, der Schutz unserer Naturflächen und unserer Biodiversität keineswegs vorankommen. Unsere fachliche Expertise zu Strukturfragen und Mobilität ist zugunsten des Fokus auf eine rein technologische Betrachtung der Verkehrswende bzw. elektrische Antriebstechnologie verschoben worden.
Besonders deutlich wird dies bei der Finanzausstattung der Haushaltstitel für den Aus- und Neubau bei Schiene und Straße. Statt in die drängende Kapazitätserweiterung im Schienennetz zu investieren, beschränken die Entscheider:innen ihre Freude auf die Kernsanierung des Schienennetzes, während gleichzeitig für die Erweiterung des Bundesfernstraßennetzes rund 3 Milliarden Euro bereitstehen: Der entsprechende Titel bei der Schiene wird um mehr als 600 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro abgesenkt. Rücklagen aus dem Straßensektor, zuzüglich der Rücklagen aus nicht geleisteten Mitteln für die Autobahn GmbH von umgerechnet etwas mehr als 1,2 Milliarden Euro, bedeuten, dass der Straßenbausektor überhaupt nicht - wie alle anderen Bereiche im Verkehrsministerium - tangiert wurde.
Damit dreht die Ampelkoalition das selbstgesteckte Ziel zum Vorrang der Schiene vor Straßenneubau um zu Lasten der Schiene. Im Autobahnnetz werden folglich verkehrlich überflüssige und klimapolitisch schädliche Neubauvorhaben weiterverfolgt bzw. begonnen. Denn auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abstimmung zu laufenden Projekten im Bundesverkehrswegeplan blieb erfolglos, ebenso wie der Dialogprozess. Dieser droht zu einer reinen Showveranstaltung zu verkommen.
Notwendig ist ein entschiedenes Umsteuern zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbunds, das auch mit dem Bundeshaushalt 2024 in die Zukunft verschoben wird. Mit FDP und SPD ist das nicht zu machen.
Die Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr ist zwar als Erfolg zu bewerten, besonders die Entkoppelung vom Europäischen Emissionshandel. Der Umfang insgesamt fällt jedoch viel zu gering aus. Außerdem wurde die eigentlich kostendeckende Flugsicherungsgebühr per Verordnung, auf die wir keinen Einfluss haben, durch mehre Tricks abgesenkt.