Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Abgeordneten Susanne Menge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Reform des Klimaschutzgesetzes, BT-Drs. 20/8290
Bei der Ausübung meines Mandats fühle ich mich dazu verpflichtet, uns und den nachfolgenden Generationen ein Leben in Freiheit und Wohlstand zu erhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir alle alles in unserer Macht Stehende tun, um die verbindlichen Klimaziele von Paris und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen zu erfüllen.
Dafür braucht es wirksame Maßnahmen, die durchgesetzt bzw. parlamentarisch auf den Weg gebracht werden müssen.
Solche Maßnahmen wären die Sektorziele des Klimaschutzgesetzes. Sie sind das Herzstück des Klimaschutzgesetzes, geben den verbindlichen Reduktionspfad vor und setzen – und das ist entscheidend – bei Verfehlung einen scharfen Sanktionsmechanismus in Gang. Damit erhält jeder Sektor Planungssicherheit und gleichzeitig wird die politische Verantwortung bei Unterlaufen der Ziele klar adressiert. Außerdem wird damit die Grundlage für die Prüfung der Zielerreichung und Nachsteuerung geschaffen.
Das bisherige Klimaschutzgesetz macht transparent, dass im Verkehrssektor bereits eine Klimaschutzlücke von 180 Millionen Tonnen CO2 entstanden ist. Zurückzuführen ist dieser Rückstand auf die Klimaschutzblockade der Verkehrsminister in den zurückliegenden Legislaturperioden: Ramsauer, Dobrindt und Scheuer tragen Verantwortung dafür, dass die Klimaschutzlücke im Verkehr immer größer wurde und sich heute ein riesiger Problemberg auftürmt.
Die Untätigkeit der Vorgänger rechtfertigt aber nicht das wenig ambitionierte Handeln in der Gegenwart. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat bisher keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, um die Klimaschutzlücke zu schließen und den Verkehrssektor auf den notwendigen Minderungspfad zu bringen.
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes werden die Sektorziele verwässert und die Nachsteuerung in die Zukunft verschoben. Denn das nächste Klimaschutzprogramm wird erst 2026 fällig, die nächste Nachsteuerung der Klimaschutzmaßnahmen nach allen vorliegenden Erkenntnissen frühestens 2026 und das auch nur unter der Voraussetzung, dass die Projektion sowohl 2025 als auch 2026 verfehlt wird.
Daher ist absehbar, dass die europäischen Klimaschutzziele nur schwer zu erreichen sein werden. Bei der Anhörung zum Klimaschutzgesetz am 8. November 2023 wurde von den Sachverständigen die grundsätzlich bestehende mangelhafte Überführung der Ziele in das Klimaschutzgesetz besonders angemahnt. Diese werden mit der Novelle nicht beseitigt, sondern im Gegenteil wird durch das Entfallen der Sofortprogramme die Situation verschärft. Daher bestehen auch an der Rechtssicherheit des neuen Klimaschutzgesetzes mindestens Zweifel. Ein rechtssicheres Klimaschutzgesetz ist aber aus meiner Sicht Voraussetzung für die Zustimmung zur Novelle.
Ich kann es daher nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes zuzustimmen.