Sektorübergreifende Klimaschutzziele standen bereits im Koalitionsvertrag. Diese Zielsetzung wurde auch durch den Koalitionsausschusses im März bestätigt. Nun hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Reform des Klimaschutzgesetzes (KSG) beschlossen. Durch ein getrenntes Monitoring soll weiterhin sichtbar bleiben, welche Sektoren vom Kurs abweichen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.
Die maßgeblich durch den Verkehrssektor erzeugte Lücke im Klimaschutz ist weiterhin nicht geschlossen. Gerade nach dieser kritischen Zwischenbilanz und mit einem beginnenden Hitze- und Dürresommer sollten bereits im Koalitionsausschuss vereinbarte Maßnahmen wie die sozial-ökologische Verbesserung der Pendler*innenpauschale jetzt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Was bisher an Emissionsreduktion nicht aufgeholt wurde, bleibt als Verantwortung für die Erreichung unserer Klimaziele erhalten.
Maßnahmen zur Reduktionsminderungen müssen insbesondere von solchen Sektoren kommen, die ihre Ziele verfehlen. Klar ist dabei auch, dass Flexibilität dort ihre Grenzen hat, wo die fehlenden Einsparungen eines Sektors zur Belastung eines anderen Sektors werden oder die Verletzung der Klimapflichten insgesamt riskieren.
- Durch die Reform darf insgesamt nicht mehr CO2 ausgestoßen werden: Die Gesamtemissionsmengen gelten und müssen von 2021 bis 2030 über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden.
- Vermeidung von Verzerrung durch Einmaleffekte: Für die Frage, ob mit den beschlossenen Maßnahmen der Kurs auf das Klimaziel 2030 zeigt oder nachgeschärft werden muss, wird nun auch die Prognose relevant sein.
- Sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen: Zukünftig soll die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein. Wenn diese in der Vorausschau überschritten werden, muss nachgesteuert werden. Dabei haben weiterhin diejenigen Bundesministerien eine besondere Verantwortung, Maßnahmen vorzuschlagen, in deren Zuständigkeit die Sektoren liegen, die zur Überschreitung der erlaubten Emissionen beitragen.
- Weiterhin getrenntes Monitoring der Sektoren: Zur Bewertung dienen die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren. Wo Abweichungen ausgeglichen werden, wird zukünftig allerdings stärker politisch entschieden werden.
- Stärkung des Expertenrates: Der Expertenrat wird in Zukunft auch die Prognose validieren, eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen und die Entwicklung der Jahresemissionsmengen darstellen. Zudem soll der Expertenrat ein Mandat erhalten, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu machen.
Deutliche Fortschritte in der Klimapolitik seit 2021
Berechnungen für den diesjährigen Projektionsbericht zeigen: Seit dem Jahr 2021 gibt es deutliche Fortschritte in der Klimaschutzpolitik. Die Große Koalition hat eine Klimaschutzlücke (kumulierte Emissionsverfehlung bis 2030) von über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten hinterlassen. Unterstellt man nur alle bereits beschlossenen Maßnahmen, sinkt die Klimaschutzlücke um 70 Prozent. Berücksichtigt man auch die politisch vereinbarten Maßnahmen, verkleinert sich die Klimaschutzlücke bis 2030 auf etwa 200 Millionen Tonnen – also um bis zu 80 Prozent.
Das heißt, 70 Prozent aller Emissionen, die es in den kommenden 7,5 Jahren zu verringern gilt, sind schon heute mit umgesetzten Maßnahmen unterlegt. Für weitere bis zu 10 Prozent sind Maßnahmen politisch vereinbart, die jetzt konsequent umgesetzt werden müssen. Deutschlands selbst gestecktes Klimaziel – alle Klimagasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent zu reduzieren – ist damit endlich in Reichweite gerückt.
Aber: vor allem durch unzureichende Maßnahmen im Verkehr bleibt eine Lücke zwischen der bereits erreichten Reduktion von Emissionen und den Klimazielen.